Energieausweis für Wohngebäude |
||||||||||
Seit dem 1. Januar 2009 ist der Energieausweis für alle Wohngebäude, die verkauft oder neu vermietet werden, zur Pflicht geworden. Auf kurz oder lang müssen deshalb Vermieter oder Verkäufer den gesetzlichen Auflagen der Energieeinsparverordnung (EnEV) nachkommen und ihren Mietern bzw. Käufern bei Neuvermietung oder Verkauf zukünftig einen Energieausweis vorlegen. Aufgrund dieser gesetzlichen Vorschrift erweitere ich deshalb das Leistungsangebot meines Büros und biete Ihnen in Kooperation mit Energieberatern die Ausstellung von Energiesausweisen für Wohngebäude an. Alle Energieberater, die mit mir zusammenarbeiten, sind nach §21 EnEV 2007 ausstellungsberechtigt. |
Auch im Angebot: Energieausweise für Wohngebäude. Lassen Sie die erforderlichen Daten im Ortstermin gleich mit aufnehmen und sparen Sie Kosten. |
|||||||||
Verbrauchs- oder bedarfsbasierter Energieausweis ?
|
||||||||||
Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Ausweisarten; den bedarfsorientierten und den verbrauchsorientierten Energieausweis. Der Bedarfsausweis wird ingenieurtechnisch u.a. auf der Grundlage der Baukonstruktion sowie der Anlagentechnik berechnet. Er ermöglicht einen deutschlandweiten Vergleich von Gebäuden und enthält aussagekräftige Informationen über die ernergetische Qualität des Gebäudes. |
Brauchen Sie einen Energieausweis ? |
|||||||||
Der bedarfsorientierte Energieausweis ist deshalb für Sie und auch für einen potenziellen Käufer oder Mieter wesentlich aussagekräftiger als der verbrauchsorientierte Ausweis. Viele Kauf- und Mietinteressenten verlangen deshalb explizit nach einem bedarfsorientierten Ausweis. Mit dem Bedarfsausweis sind Sie auf energetische Fragen der Interessenten vorbereitet und können diesbezügliche Ansprüche in jedem Fall erfüllen. |
Welchen Energieausweis brauchen Sie ? |
|||||||||
Hinweis: Der erstellte Ernergieausweis ersetzt keine Energieberatung. Er erfüllt kostengünstig die gesetzlichen Anforderungen, die bei Verkauf oder Neuvermietung gemäß der EnEV gefordert werden. |
||||||||||
Verfahrensablauf (4 Schritte)
|
||||||||||
|
||||||||||
(C) 2011 - Alle Rechte vorbehalten |
||||||||||